AGB
1. Allgemeine Bestimmungen
- Das Sommernachtsfest Romanshorn ist eine Veranstaltung des Vereins Sommernachtsfest Romanshorn, im Folgenden «Veranstalter» genannt.
- Eine vertragliche Bindung entsteht durch den Erwerb der Tickets und ausschliesslich zwischen dem/der Erwerber/in und Inhaber/in und dem Veranstalter. Mit dem Erwerb eines Tickets akzeptiert der/die Erwerber/in und Ticketsinhaber/in die Vertragsbedingungen des Veranstalters.
- Die nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für Sommernachtsfestbesucher, Caterer und übrige Vertragspartner des Veranstalters.
- Das Sommernachtsfest und die Konzerte finden bei jeder Witterung statt. Schlechte Wetterbedingungen berechtigen nicht zur Rückgabe des Tickets. Jegliche Haftung vom Veranstalter für Schäden, die dem Veranstaltungsbesucher infolge einer Absage einer Veranstaltung entstanden sind, ist ausgeschlossen.
- Den Anweisungen des Personals des Veranstalters ist unbedingt Folge zu leisten.
2. Programm
2.1 Musikprogramm
- Der Veranstalter behält sich das Recht vor, ohne vorherige Ankündigung das Programm zu ändern.
- Der Veranstalter hat keinerlei Einfluss auf Gestaltung, Länge und Inhalt der Konzerte.
2.2 Bild-, Ton-, Film- und Videoaufnahmen
- Foto-, Film-, Digital- und Videokameras sowie Aufnahme-/Abspielgeräte mit Lautsprechern sind auf dem Festgelände verboten.
- Die kommerzielle Nutzung und Verwertung von Bild-, Ton,- Film und Videoaufnahmen von den am Sommernachtsfest auftretenden Künstler/innen ohne schriftliche Zustimmung des Veranstalters ist untersagt. Zuwiderhandlungen werden strafrechtlich verfolgt.
- Bei Missachtung dieser Verbote behält sich der Veranstalter die Geltendmachung sämtlicher Rechtsansprüche unter sämtlichen Rechtstiteln ausdrücklich vor.
- Mit dem Besuch der Veranstaltung erklärt sich jeder Veranstaltungsbesucher ausdrücklich damit einverstanden, dass er aufgenommen oder fotografiert werden kann. Solche Aufnahmen/Fotos dürfen vom Veranstalter und den mit ihr verbundenen Medien für die Ausstrahlung im Internet oder in anderen Medien im Rahmen einer redaktionellen Berichterstattung und für Kommunikationszwecke verwendet werden.
2.3 Lärmemissionen
- Bei Konzerten kann aufgrund der Lautstärke Gefahr von möglichen Hör- und Gesundheitsschäden bestehen. An den Bars werden Gehörschutzpfropfen abgegeben. Der Veranstalter lehnt jegliche Verantwortung für allfällige Hör- oder Gesundheitsschäden ab.
3. Zugang zum Festgelände/zu den Konzerten
3.1 Sicherheit
- Der Ordnungsdienst des Veranstalters führt an sämtlichen offiziellen Eingängen und imFestgelände während der gesamten Dauer der Veranstaltung, Sicherheits- und Einlasskontrollendurch. Den Anordnungen des Ordnungsdienstes ist unbedingt Folge zu leisten.
- Der vom Veranstalter eingesetzte Ordnungsdienst hat das Recht, Personen den Einlassauf das abgesperrte Festgelände oder zum Konzertbereich aus wichtigen Gründen entschädigungsloszu verwehren, insbesondere bei Nichtbeachtung der Sicherheits- und/oder Durchführungsvorschriften oder die Nichteinhaltung der vorliegenden Vertragsbedingungen.
- Das Mitbringen von Glaswaren, Getränkedosen, pyrotechnischen Gegenständen sowieWaffen aller Art ist generell untersagt. Bei Nichtbeachtung erfolgt der Verweis vom Festgelände.Weitere rechtliche Schritt behält sich der Veranstalter ausdrücklich vor.
3.2 Eintritt
- Die Tickets werden an den offiziellen Eingängen des Veranstalters kontrolliert (Barcode)und allenfalls gegen ein Kontrollarmband getauscht. Den Anordnungen desOrdnungsdienstes ist unbedingt Folge zu leisten. Verlorene und beschädigte Eintrittskartenwerden nicht ersetzt.
3.3 Rückerstattungsanspruch
- Rückgabe, Umtausch und Erstattung von Tickets ist grundsätzlich ausgeschlossen.
- Bei definitiven Absage eines Konzerts ohne ein Ersatzprogramm wird der Betrag für das Konzert-Ticket zurückerstattet (ohne Bearbeitungsgebühren).
- Für eine Rückerstattung sind die Tickets abgesagter Konzerte bis spätestens 10 Tage nach Absage der betreffenden Vorstellung (Datum Poststempel) per Einschreiben im Original mit den Kontoangaben an folgende Adresse einzusenden bzw. vorzulegen:
Verein Sommernachtsfest Romanshorn, Industriestrasse 6, 8590 Romanshorn.
Die Rückerstattung erfolgt bargeldlos auf ein vom Kunden zu benennendes Bank- oder Postcheckkonto. Bei Zahlungen, die per Kreditkarte erfolgt sind, wir der Betrag ausschliesslich mittels Gutschrift auf die zuvor belastete Karte vergütet. Die Bearbeitungsgebühr wird nicht zurückerstattet. Nach Ablauf der angegebenen Frist von 10 Tagen verfallen die Ansprüche gegenüber dem Verein Sommernachtsfest Romanshorn.
3.4 Weiterverkauf von Tickets
- Der Erwerb von Tickets des Veranstalters zwecks Weiterverkauf (Handel) ist generell untersagt. Kaufe Eintrittskarten nur über die vom Veranstalter bekannt gemachten Kanäle! Tickets die nicht über offizielle Verkaufsstellen gekauft wurden sind nicht gültig und werden vom Veranstalter nicht ersetzt.
4. Haftung
- Der Veranstalter schliesst jegliche Haftung für eigenes und fremdes Handeln aus, soweit dem nicht zwingende gesetzliche Bestimmungen entgegenstehen. Der Veranstalter haftet insbesondere nicht für Körper-, Sach- und Vermögensschäden, die Sommernachtsfestbesuchern oder Standbetreibern von Dritten zugefügt werden.
- Der Veranstalter ist für verloren gegangene oder gestohlene Gegenstände nicht verantwortlich. Fundsachen werden nach dem Sommernachtsfest an die Kantonspolizei Thurgau, Polizeiposten Romanshorn, übergeben.
5. Schadenersatz
- Schadenersatzansprüche aus positiver Vertragsverletzung, Verschulden bei Vertragsabschluss und unerlaubter Handlung sind ausgeschlossen, soweit der Veranstalter, sein gesetzlicher oder statutarischer Vertreter oder seine Erfüllungsgehilfen nicht vorsätzlich oder grobfahrlässig gehandelt haben. Schadenersatzansprüche aus Unmöglichkeit der Leistung und Verzug sind bei leichter Fahrlässigkeit auf den Ersatz des vorhersehbaren Schadens beschränkt.
6. Schlussbestimmungen / Gerichtstand
- Änderungen zu diesen allgemeinen Vertragsbedingungen bedürfen der Schriftform.
- Nebenabreden werden keine vorgenommen.
- Der Veranstalter behält sich die jederzeitige Änderung der vorliegenden allgemeinen Vertragsbedingungen vor.
- Die allgemeinen Vertragsbedingungen gelten als integrierender Bestandteil aller das Sommernachtsfest Romanshorn betreffenden Verträge.
- Als Gerichtsstand und Erfüllungsort für sämtliche Streitigkeiten aus den vorliegenden allgemeinen Vertragsbedingungen wird Romanshorn vereinbart.
- Im Weiteren gelten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen von Ticketcorner.
8590 Romanshorn, August 2023
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